Generell alle Naturdärme stammen nur als Ländern, welche von der O.I.E. – der Welttiergesundheitsorganisation in Paris, wie auch von den politischen Behörden – zugelassen wurden. Die Max Ramp AG …der Wurstbekleider seit 1907 arbeitet nach dem Schweizerischen Lebensmittelgesetz, welches im Bereich der Naturdärme mit der EU harmonisiert ist. Sie verfügt über eine entsprechende Zulassungsnummer (602). Die namhaften Unternehmen unserer Branche sind zudem nach einem der gängigen Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit, wie BRC, IFS oder FSSC zertifiziert.

BRC-Zertifikat

Die Haltbarkeit von Naturdärmen hängt wesentlich von der korrekten Lagerung ab. Grundsätzlich sind Naturdärme gut gesalzen oder in Salzlake kühl, dunkel und möglichst luftdicht zu lagern. Die Mindesthaltbarkeitsdauer (MHD) beträgt 3 bis 6 Monate. Danach sollten die Därme kontrolliert werden. Altes Salz oder die Salzlake entfernen und wieder frisch einsalzen. Auch der Behälter ist sauber auszuwaschen.

Vor dem Füllen sollten die Därme – je nach Wandstärke – zwischen einer  und 10 Stunden in handwarmem Wasser eingeweicht werden. Achtung: Brühend heisses Wasser kann die Stabilität des Darmes zerstören und ihn unbrauchbar machen!“

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